Schiedsamt der Gemeinde Weißenborn
Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es aber erforderlich gleich vor Gericht zu ziehen. In jedem Bezirk gibt es Frauen und Männer, die zu Schiedspersonen gewählt wurden. Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Schiedspersonen werden regelmäßig geschult und unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Wann kann ich das Schiedsamt in Anspruch nehmen?
Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen sind Schiedsämter zwingend vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses sowie in den meisten
- nachbarrechtlichen Streitigkeiten
zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss. Aber auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise
- bei Mietzinsstreitigkeiten oder wenn man einen
- Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes
geltend machen möchte ist es vorteilhaft, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des Schiedsamtes zu suchen, ohne das Gericht anzurufen. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.
Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden von diesen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
Schiedsperson:
Frau Manuela Wendorf, Rücksweg 10, 37299 Weißenborn
Sprechstunde nach Vereinbarung
Mobil 015157654696, Mail
Stellv. Schiedsperson:
Herr Martin Kliebisch, Sandhöfe 7, 37299 Weißenborn
Telefon: 05659 432
Weitere Informationen über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen erhalten Sie beim Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. im Internet unter www.schiedsamt.de
Kontakt
Kirchplatz 1
37299 Weißenborn
Deutschland
Tel. 05659 302
Fax 05659 492
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