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Bundesmeldegesetz

Anmeldung Wohnsitz

 

Sie ziehen aus einer Stadt, Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Weißenborn? Dann müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeindeverwaltung) innerhalb von zwei Wochen anmelden.

 

Die Abmeldung der bisherigen Wohnung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.

 

Ehegatten können die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen, wenn alle Familienmitglieder in dieselbe Wohnanschrift einziehen. Bei volljährigen Kindern wird eine Vollmacht benötigt.

 

Anmeldung von minderjährigen Kindern:

Wenn Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht, benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.

 

Zuzug aus dem Ausland:

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.

 

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

- Ausweisdokumente

- Wohnungsgeberbestätigung

- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil, ggf. Einverständnis-
   erklärung für die Anmeldung von minderjährigen Kindern

 

 

Die Anmeldung ist kostenfrei.

 

Hier finden Sie die Wohnungsgeberbestätigung

 

 

Kontakt

Kirchplatz 1
37299 Weißenborn
Deutschland

 

Tel. 05659 302
Fax 05659 492

 

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