Wohnungsgeberbestätigung
Allgemeine Informationen
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.
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Kirchplatz 1
37299 Weißenborn
Deutschland
Tel. 05659 302
Fax 05659 492
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