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Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.


Ansprechpartner

Verwaltung

 

Formulare

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Kontakt

Kirchplatz 1
37299 Weißenborn
Deutschland

 

Tel. 05659 302
Fax 05659 492

 

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